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DIE LINKE hilft konkret: WOHNGELD

Wer ist berechtigt? Wie wird beantragt? Wo gibt es Hilfe? Wir unterstützen sie Ihnen bei einer Einschätzung, ob sie Wohngeldberechtigt sind. Dazu verwenden wir den Wohngeldrechner der Bundesregierung und des DGB. Diese dienen aber nur einer ersten Orientierung. Rechtsverbindliche Auskünfte zum eventuellen Wohngeldanspruch gibt in Heilbronn nur das Sozialamt.

Wer mit uns sein Wohngeld einschätzen möchte kann am Dienstag 28.3. von 16 bis 18 Uhr ins Regionalbüro DIE LINKE, Allee 40 (15. Stock) kommen. Fragen auch unter 07131-8994996 möglich.

Der Bundestag hat 2022 eine Reform des Wohngeldes beschlossen. Dadurch wächst der Kreis der Anspruchsberechtigten auf zwei Millionen Haushalte. Ebenso wird für viele die Höhe des Wohngeldes steigen. Aus unserer Perspektive ist dies ein richtiger, aber längst überfälliger Schritt. Seit Jahren fordern wir eine Erhöhung des Wohngeldes. Es brauchte erst Corona, einen Kriegsausbruch und eine wirtschaftlich verschärfte Lage, um dies auch politisch anzuerkennen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass auch nach der Reform noch zahlreiche Menschen in Not sein werden. Ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung wird weiterhin durch die Politik der Ampel-Koalition vergessen. Ebenso weist das Gesetz strukturelle Mängel auf, die teilweise Erhöhungen für den Einzelnen verhindern. Trotz aller berechtigter Kritik möchten wir Sie ermuntern, Ihre Ansprüche für Wohngeld zu prüfen. Möglicherweise kann es Sie finanziell etwas entlasten.

Hier häufige Fragen und Antworten dazu:

Was ist Wohngeld?

Der Staat zahlt Wohngeld an Personen oder Haushalte, die zwar grundsätzlich ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen bestreiten (also kein Bürgergeld bekommen), aber dennoch Unterstützung brauchen, um ihre Wohnkosten (meistens die Miete) zu zahlen.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Im Prinzip alle. Ausnahme sind nur diejenigen, die eine Sozialhilfe (z. B. Bürgergeld) erhalten, die die Wohnkosten einschließt. Wohngeld können also auch die beantragen, die ihre Wohnung selbst besitzen. Bei Ihnen sind die Wohnkosten dann etwa Betriebskoten und die Schuldentilgung.

Bis zu welcher Einkommenshöhe erhalte ich Wohngeld?

Das ist ganz individuell. Rechts finden Sie daher den Link zum Wohngeld-Rechner. Es gibt aber grobe Orientierungswerte: Bei Singles geht es bis zu einem Netto-Einkommen von etwa 1.450 Euro, bei einem Paar mit zwei Kindern bis etwa 3.270 Euro.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Auch das ist individuell. Es hängt von der Kaltmiete, dem Wohnort, der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Einkommen ab. Im Schnitt dürfte es seit der Gesetzesänderung am 1. Januar 2023 bei ca. 300 € liegen